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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Horvat Haus- & Tortechnik


§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen, Montagen, Reparaturen,
Wartungen, Instandsetzungen, Prüfungen sowie sonstige Leistungen der Horvat Haus- & Tortechnik (nachfolgend
„Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei
denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.


§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder durch Ausführung der
beauftragten Leistung zustande.
3. Technische Änderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.


§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Hierzu gehören insbesondere:

  • Lieferung von Toranlagen, Antriebssystemen und Zubehör,
  • Montage von Garagen-, Industrie-, Hof- und Sektionaltoren,
  • Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten,
  • Wartungsarbeiten,
  • UVV-Prüfungen,
  • Demontage bestehender Anlagen,
  • Lieferung von Ersatzteilen.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind gesondert zu vergüten.


§ 4 Preise
1. Es gelten ausschließlich die im Angebot vereinbarten Preise.
2. Zusätzliche Arbeiten, die während der Ausführung erforderlich werden oder vom Auftraggeber gewünscht werden, werden
gesondert berechnet.
3. Sollten sich Material-, Energie-, Lohn- oder Transportkosten nach Vertragsschluss erheblich erhöhen und die Lieferung oder
Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene
Preisanpassung vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Bei größeren Aufträgen kann eine angemessene Abschlagszahlung verlangt werden.
3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche gelieferten Waren, Ersatzteile, Bauteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus
dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
2. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist Unternehmern nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Die
hieraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an den Auftragnehmer abgetreten.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln.
4. Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen oder Beschlagnahmen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Voraussetzungen
berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.


§ 7 Liefer- und Ausführungsfristen
1. Angegebene Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart
wurden.
2. Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Materialengpässen, Streiks, behördlichen
Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.
3. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass

  • der Montageort frei zugänglich ist,
  • Stromversorgung vorhanden ist,
  • notwendige Genehmigungen vorliegen,
  • bauseitige Leistungen rechtzeitig erbracht wurden.

Entstehen durch fehlende Voraussetzungen Wartezeiten oder Mehraufwand, sind diese gesondert zu vergüten.


§ 9 Montage
1. Montagearbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik.
2. Notwendige Zusatzarbeiten, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert
berechnet.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Nachunternehmer einzusetzen.
§ 10 Abnahme
1. Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung unverzüglich abzunehmen.
2. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn

  • der Auftraggeber die Nutzung beginnt,
  • die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert wird oder
  • innerhalb einer angemessenen Frist keine Mängel angezeigt werden, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 11 Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Keine Gewährleistung besteht für Schäden aufgrund von

  • normalem Verschleiß,
  • unsachgemäßer Bedienung,
  • eigenmächtigen Änderungen,
  • fehlender Wartung,
  • äußerer Gewalteinwirkung,
  • Frost-, Wasser- oder Sturmschäden.

3. Durchgeführte Reparaturen verlängern die gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht für die gesamte Anlage.
 

§ 12 Wartung
Regelmäßige Wartungen dienen der Betriebssicherheit und ersetzen nicht die gesetzliche Gewährleistung.
Unterbleiben empfohlene Wartungen, kann dies zu einem Ausschluss von Ansprüchen führen, soweit hierfür die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen.


§ 13 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach
dem Produkthaftungsgesetz.


§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen
Vorschriften verarbeitet.


§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


§ 17 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.